Technische Dokumentation

tomtrailer macht „Technische Dokumentation“. Damit Sie sich unter diesem sperrigen Begriff etwas vorstellen können, dröseln wir das mal ein bisschen auf. Ganz salopp gesagt, ist Technische Dokumentation der komplette Papierkram rund um eine Maschine, eine Anlage oder ein Haushaltsgerät. Wobei das „Papier“ auch in elektronischer Form vorliegen kann.

Das fängt an bei der Planung mit der so genannten FMEA (englisch: Failure Mode and Effects Analysis, deutsch: Fehlermöglichkeits- und -einflussanalyse oder kurz Auswirkungsanalyse) – sofern man so etwas macht – geht dann weiter mit Zeichnungen und Stücklisten, aus denen nachher auch die Ersatzteillisten generiert werden und führt schließlich zu Anleitungen aller Art: für die Montage, die Bedienung, die Wartung und die Reparatur. Auch Schulungsunterlagen gehören dazu, und sofern benötigt, auch Qualitätsnachweise und Zertifikate. Nicht zu vergessen die Unterlagen zur Feststellung der CE-Konformität.

Wir werden immer mit Frage konfrontiert wie „Wieso heißt das jetzt Betriebsanleitung und nicht Bedienungsanleitung?“ Okay, eine Runde Klugscheißen mit tomtrailer:

Bedienungsanleitung: Anleitung, wie man eine Maschine oder ein Gerät bedient. Sie ist Teil der

Betriebsanleitung: Anleitung für alle Lebensphasen einer Maschine oder eines Geräts. Darunter fallen außer der reinen Bedienung auch Transport, Montage, Inbetriebnahme, Fehlersuche, Wartung, Instandhaltung, Außerbetriebnahme und Entsorgung. Der Begriff „Original-Betriebsanleitung“ ist von der Maschinenrichtlinie für Maschinen vorgeschrieben.

Betriebsanweisung: Das ist das, was ein Betrieb für seine Mitarbeiter erstellt, damit sie die Maschine oder das Gerät in seinen Räumlichkeiten unter den dort vorgegebenen Bedingungen sicher verwenden können. Grundlage ist die Betriebsanleitung.

Gebrauchsanleitung: Umfasst alle Informationen, die zum Gebrauch einer Maschine oder eines Geräts wichtig sind. Ist also zwischen Bedienungs- und Betriebsanleitung anzusiedeln.

Nutzungsinformation. Oder auch Benutzerinformation. Die Norm DIN EN 82079 (Erstellen von Gebrauchsanleitungen) verwendet diesen Begriff als Überbegriff und versteht darunter auch Aufkleber, Beipackzettel, Videos usw. Ziel soll sein, das Augenmerk eher auf den Inhalt zu richten als auf die Form.

 

Risikobeurteilung: Fordert die Maschinenrichtlinie im Rahmen der Feststellung der CE-Konformität. Die Risikobeurteilung muss keine bestimmte Form haben, aber sie muss vorhanden sein. Macht der Hersteller bzw. Inverkehrbringer der Maschine oder ein von ihm Beauftragter.

Gefährdungsanalyse: Dieser Begriff kommt unter anderem im Arbeitsschutzgesetz vor. Das macht der Betreiber einer Maschine oder eines Geräts, wobei er insbesondere das Arbeitsumfeld und die dort vorgegebenen Bedingungen in seinen Räumlichkeiten im Blick hat. Also dafür sorgt, dass seine Mitarbeiter die Maschine unter den dortigen Bedingungen sicher verwenden können. Sie mündet in die

Gefährdungsbeurteilung: Sie ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und somit die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Risikoanalyse: Ist ein Bestandteil der Risikobeurteilung.

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