Maschinen für den Eingenbedarf

02. Juni 2024

Es gibt Produktionsunternehmen, die ihre Maschine selber bauen. Das kann unterschiedliche Gründe haben:
Entweder gibt es niemanden, der die Maschine so konfiguriert wie sie benötigt wird oder bereits vorhandene Maschinenkomponenten werden zu einer neuen Maschine zusammengefügt. Was viele dieser Produktionsunternehmen nicht auf dem Schirm haben: Damit werden sie Maschinenhersteller.

Das gilt insbesondere dann, wenn sie diese neu zusammen gestellten Maschinen auch steuerungstechnisch verbinden. Und es gilt auch dann, wenn Sie diese Maschinen nur für den Eigenbedarf verwenden. Auch dann sind Sie Maschinenhersteller.

Damit müssen Produktionsunternehmen natürlich dasselbe Procedere nach Maschinenverordnung durchführen wie jeder andere Sondermaschinenbauer auch. Das heißt: Sie benötigen ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 25 und eine interne Fertigungskontrolle. Diese Wortungetüme heißen in einfacher Sprache: Sie ermitteln die Risiken, die für den Bediener und für andere Menschen in der Nähe dieser neu geschaffenen Maschine von ihr ausgehen und Sie treffen Maßnahmen, um diese Risiken zu minimieren.
Und interne Fertigungskontrolle bedeutet, dass Sie einen definierten Produktionsablauf für die Herstellung der Maschine haben.

Hierbei können wir von tomtrailer Sie sehr wohl unterstützen. Sie müssen jetzt nicht die Maschinenverordnung auswendig lernen, nur weil Sie ein- oder zweimal eine Maschine für sich gebaut haben.